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   LAG Hessen, 10.01.2012 - 12 Sa 1100/10   

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https://dejure.org/2012,12940
LAG Hessen, 10.01.2012 - 12 Sa 1100/10 (https://dejure.org/2012,12940)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.01.2012 - 12 Sa 1100/10 (https://dejure.org/2012,12940)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 12 Sa 1100/10 (https://dejure.org/2012,12940)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Berechnung einer Netto-Lohndifferenz durch den Arbeitnehmer bei Zahlung des Annahmeverzugslohns durch mehrere Einmalzahlungen seitens des Arbeitgebers über einen längeren Zeitraum; Geltendmachung von Differenzen zur früheren Nettovergütung des ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Annahmeverzugslohn als Einmalzahlung - Klage auf Nettolohndifferenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 295; BGB § 296; BGB § 615; BUrlG § 7 Abs. 4
    Berechnung von Netto-Annahmeverzugslohn; Nettoöohndifferenz; Geltendmachung von Steuerschaden

  • rechtsportal.de

    Arbeitsentgelt; Berechnung von Netto-Annahmeverzugslohn; Nettolohndifferenz; Geltendmachung von Steuerschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 719/93

    Kündigung wegen Inhaftierung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.01.2012 - 12 Sa 1100/10
    Da in der Kündigung zugleich die Erklärung liegt, die Beklagte werde die vertraglich geschuldete Leistung nicht annehmen, bedurfte es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gemäß §§ 295, 296 BGB keines Arbeitsangebots des Klägers (BAG 9, 8.1984 NZA 1995, 119; 18.1.2000 AP 98 zu § 615 BGB).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2008 - 7 Ca 2301/08

    Keine Lust zur Arbeit - fristlose Kündigung?

    Auszug aus LAG Hessen, 10.01.2012 - 12 Sa 1100/10
    Auf die Kündigungsschutzklage des Klägers hat das Arbeitsgericht Frankfurt a. Main (Az.: 7 Ca 2301/08) mit Urteil vom 27.08.2008 der Klage lediglich insoweit stattgegeben, als es die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung festgestellt hat.
  • LAG Köln, 15.03.2023 - 11 Sa 696/22

    Firmenwagen; Sonderausstattung; Aufwandsersatz

    Hieraus folgt die Verpflichtung des Klägers zur Darlegung, welcher Steuerbetrag im jeweiligen Streitjahr unter Zugrundelegung des Lohnsteuerjahresausgleichs tatsächlich angefallen ist und welcher Steuerbetrag nach Auffassung des Klägers hätte anfallen müssen (vgl. etwa: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 2 Sa 249/21 - LAG Hessen, 10.01.2012 - 12 Sa 1100/10 - ).
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